Hier sehen Sie, was die Hunde alles vom Lehrgangsbeginn bis zur Prüfung lernen.
Die Erschwerte Begleithundeprüfung ist in drei Teile unterteilt. Es besteht die Möglichkeit nur einen, zwei oder alle drei Teile zu führen.
Der Hundeführer (HF) fährt mit seinem Auto vor, steigt aus
und entfernt sich ca. 10 Schritte, die Autotür bleibt geöffnet. Sichtverbindung zum Hund darf bestehen. Der Hund bleibt im Auto und muss 3 Minuten bei offener Tür (Klappe) warten. Ein Helfer mit
einem Hund geht in einer Entfernung von ca. 5 m am Auto vorbei. Der Hund soll sich ruhig verhalten.
Der HF geht mit seinem Hund frei bei Fuß durch eine Menschengruppe
(nicht Spalier) von wenigstens sieben Personen, davon einige mit Hund. Die Personen werden links und rechts umgangen (etwa in Form einer Acht). Der HF muss neben einem zweiten HF mit Hund
anhalten. Der HF geht mit seinem Hund weiter und lässt diesen dann in der Gruppe Sitz oder Platz machen. Der HF geht dann ohne Hund aus der Gruppe heraus, umgeht diese und holt den Hund wieder ab.
Es werden zwei Hunde gemeinsam geprüft. Ein Hund wird frei
in Sitz oder Platz gebracht, der HF steht ca. 20 Schritte vom Hund entfernt mit dem Rücken zum Hund. Der zweite HF begibt sich mit Hund ca. 20 Schritte vom wartenden Hund entfernt in
Grundstellung.
Auf Anweisung des Richters geht der HF mit seinem frei bei
Fuß gehendem Hund 10 Schritte geradeaus und lässt ihn ohne anzuhalten aus der Bewegung Sitz oder Platz machen.
Der HF entfernt sich weitere 20 Schritte und dreht sich nun
zu dem wartenden Hund um. Nach Aufforderung des Richters geht der HF zurück zu seinem Hund und holt diesen ab. Dann erfolgt der Wechsel.
Der HF begibt sich mit seinem Hund in die Grundstellung. Auf Kommando schickt er seinen Hund voraus. In einer Entfernung von mindestens 30 Schritten bringt der HF auf Kommando den Hund zum Halt,
dabei kann er stehen, sitzen oder Platz machen. Auf Weisung des Richters wird der Hund abgeholt.
Auf einer Strecke von 300 m mit zwei möglichst
rechtwinkeligen Haken soll der Hund an einer Suchenleine auf einer von einem Helfer getretenen Spur drei Holzscheiben, max. 10 – 12 cm Durchmesser, verweisen oder aufnehmen. Der Helfer muss die
Holzscheiben vor dem Legen der Spur mindestens 30 Minuten am Körper getragen haben. Der Helfer tritt die Spur wie vorgegeben und legt in etwa auf der Hälfte der Schenkel je einen Verweiserpunkt
ab. Am Ende der Spur erwartet der Spurenleger das Gespann in der Deckung.
Mit der Suche wird begonnen, wenn der Spurenleger sich mit
dem Prüfungsleiter/Helfer verständigt hat. Das Anlegen der Spur darf Hund und Hundeführer nicht einsehen.
Danach kann die Suche durch den Hund sofort begonnen
werden. Der Richter mit dem spurkundigen Prüfungsleiter oder Helfer folgen dem HF im angemessenen Abstand.
Kommt der Hund mehr als 30 m ab, ist er abzurufen. Auf der
Spur darf der Hund 1 x abkommen. Die Spurarbeit muss nach 20 Minuten beendet sein. Um die Prüfung zu bestehen, müssen zusätzlich mindestens zwei Verweiserpunkte mitgebracht werden. Jeder zu
prüfende Hund hat eine frische Spur zu arbeiten. Der Abstand zwischen den einzelnen Spuren sollte mindestens 100 m betragen.
Ein beliebiger Bringgegenstand (kein Wild) wird von einem Helfer im
Feld oder im Wald 200 m weit an einer kurzen Leine nachgezogen. Die Schleppspur hat zwei rechtwinkelige Haken und am Ende wird der Bringgegenstand abgelegt.
Der Helfer geht in der Nähe des Apportels in Deckung. Danach wird der Teckel am Spurbeginn angesetzt und hat die Spur selbständig auszuarbeiten und soll den Bringgegenstand freudig zum HF
zurückbringen. Er darf höchstens drei Mal angesetzt werden. Ein sauberes Ausgeben wird nicht verlangt.
Jeder zu prüfende Hund hat eine frische Spur zu arbeiten. Der Abstand zwischen den einzelnen Spuren sollte mindestens 100 m betragen.